Wie erfolgt eine logopädische Behandlung?

 

Unabhängig davon, ob Sie gesetzliche oder privat krankenversichert sind, ist eine Voraussetzung für die Logopädie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, darf die Verordnung höchstens 14 Tage vor dem Therapiebeginn ausgestellt worden sein. Im Erstkontakt findet zunächst ein Erst- beziehungsweise Anamnesegespräch statt. Dann erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik sowie die Erstellung des Behandlungsbedarfs mit dem Therapieziel. Danach wird mit der regelmäßig frequentierten Therapie begonnen.